Das Mobilitätsticket soll Armutsbetroffenen die Nutzung des ÖPNV erleichtern
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Mobilitätsticket

Mobilitätsticket Brandenburg
und bis zu 50% gespart

Welche Vorteile bietet das Mobilitätsticket?

Das Mobilitätsticket Brandenburg ist eine persönliche Monatskarte, die zu einem ermäßigten Preis ausgegeben wird. Die Kunden sparen bis zu 50 % gegenüber dem Preis einer normalen VBB-Umweltmonatskarte.

Das Mobilitätsticket Brandenburg wird ausschließlich als Monatskarte ausgegeben. Gerade angesichts der ständig steigenden Spritkosten soll damit ein nachhaltiges Umsteigen auf den öffentlichen Personennahverkehr erzielt werden.

Wo gilt das Mobilitätsticket?

Das Mobilitätsticket Brandenburg gilt grundsätzlich für alle Bahnen und Busse des VBB im Land Brandenburg. Das Mobilitätsticket Brandenburg kann je nach persönlichem Bedarf für verschiedene Tarifstufen erworben werden – vom Tarif einer kreisfreien Stadt bis zum Tarif für drei Landkreise. Innerhalb des Geltungsbereiches können die Bahnen und Busse innerhalb eines Monats beliebig oft benutzt werden. Das Mobilitätsticket Brandenburg gilt nicht für Fahrten nach Berlin.

Wer erhält das Mobilitätsticket?

Das Mobilitätsticket Brandenburg wird nachstehend genannten Berechtigtenkreis ausgegeben:

  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB einschließlich Sozialgeld
  • Empfänger von laufenden Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII einschließlich Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Empfänger von laufenden Leistungen der Eingliederungshilfe nach
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB einschließlich Sozialgeld
  • Empfänger von laufenden Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII einschließlich Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Empfänger von laufenden Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2, SGB IX (3. Stufe des Bundesteilhabegesetzes)
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschatten Teil 2, SGB IX (3. Stufe des Bundesteilhabegesetzes)
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschatten

Die Berechtigung wird auf einer so genannten VBB-Kundenkarte bescheinigt. Schüler, die einen Zuschuss zur Schülerbeförderung erhalten, haben keinen Anspruch auf ein Mobilitätsticket. Schüler wenden sich bitte an den Schulträger. In den meisten Fällen erhalten Schüler aus Bedarfsgemeinschaften einen VBB-Schüler-Fahrausweis, für den die Eltern keinen Eigenanteil bezahlen müssen.

Wo bekommt man den Wertabschnitt?

Der Wertabschnitt wird von der BBG verkauft. Für den Stadtverkehr Eberswalde erwerben Sie Ihren Wertabschnitt im Kundencenter in Eberswalde. Für den Regionalverkehr Eberswalde, sowie den Stadt- und Regionalverkehr in Bad Freienwalde und Bernau können Sie die Wertabschnitte beim Fahrpersonal erwerben.

Auf dem Wertabschnitt sind der jeweilige Geltungsbereich sowie die zeitliche Gültigkeit vermerkt. Auf dem Wertabschnitt ist noch die Nummer der VBB-Kundenkarte einzutragen, da das Mobilitätsticket personengebunden und nicht übertragbar ist. Der Wertabschnitt ist nur mit eingetragener Nummer der VBB-Kundenkarte gültig.

Man muss übrigens nicht bis zum nächsten Monatsersten warten, man kann jeden Tag einsteigen. Das Mobilitätsticket Brandenburg wird mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt. Es gilt dann bis 24 Uhr des Tages im Folgemonat, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Ein Beispiel: Wer das Mobilitätsticket Brandenburg am 25. September kauft, kann damit bis einschließlich 24. Oktober fahren.

Wo bekommt man die Kundenkarte?

Das Mobilitätsticket Brandenburg ist eine persönliche Monatskarte, die zu einem ermäßigten Preis ausgegeben wird. Die Kunden sparen bis zu 50 % gegenüber dem Preis einer normalen VBB-Umweltmonatskarte.

Die Prüfung der Berechtigung erfolgt bei der jeweiligen Stelle (z. B. Arbeitsagentur, ARGE, Sozialamt), bei der die Leistung bezogen wird. Dort wird die VBB-Kundenkarte ausgegeben. Die Leistungsstelle versieht die VBB-Kundenkarte mit den persönlichen Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum) und weist den Gültigkeitszeitraum aus. Dieser ist abhängig von der Dauer der Leistungsbewilligung, in der Regel maximal bis zu sechs Monate.

Die VBB-Kundenkarte ist nur mit einem Lichtbild gültig. Daher muss der Berechtigte bei der ersten Ausstellung der VBB-Kundenkarte unbedingt ein Passfoto mitbringen. Dieses wird dann von der Leistungsstelle auf die VBB-Kundenkarte aufgebracht. Das Passfoto müssen die Berechtigten selbst finanzieren. Die VBB-Kundenkarte ist befristet und wird zu dem auf der Karte aufgestempelten Zeitpunkt ungültig. Wenn nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin eine Leistung bezogen wird, muss die Gültigkeit der VBB-Kundenkarte durch die Leistungsstelle verlängert werden. Wenn keine Leistung mehr bezogen wird, ist die VBB-Kundenkarte an die ausgebende Stelle zurückzugeben.

Welche Zusatzleistungen bietet das Mobilitätsticket?

Mit dem Mobilitätsticket Brandenburg können Kinder unter 6 Jahren, ein Kinderwagen, Gepäck sowie ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein gesonderter Einzelfahrausweis Fahrrad erforderlich (weitere Details zur Fahrradmitnahme finden Sie hier auf dieser Seite). Die Mitnahme von weiteren Personen ist ausgeschlossen.

Ticketpreise

Der Ticketpreis ist abhängig von der gewünschten Fahrstrecke und kann im Kundencenter berechnet werden, bzw. erfragt werden:

Telefon: 03334-23 50 03
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