Mitnahme von Personen
Besitzen Sie eine VBB-Umweltkarte, z.B. die Monatskarte oder die 7-Tage-Karte? Dann können Sie montags bis freitags von 20:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages und samstags, sonntags, am 24. und 31. Dezember sowie an Feiertagen* ganztägig einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder von 6 bis 14 Jahren mitnehmen. Kinder unter 6 Jahren fahren generell kostenlos mit.
*Bitte beachten Sie dass der Reformationstag nur in Brandenburg ein Feiertag ist.
Mitnahme von Haustieren
Wer Hunde mitnehmen möchte, sollte wissen, dass kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) in geeigneten und geschlossenen Transportbehältnissen (Käfigen, Transportboxen) kostenlos befördert werden können. Kleine Hunde dürfen auch ohne Behältnis mitgenommen werden, sofern diese angeleint sind und einen Maulkorb tragen.
Große Hunde dagegen dürfen ausschließlich angeleint mitgenommen werden und müssen einen geeigneten Maulkorb tragen.
Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde sind von diesen Bedingungen ausgeschlossen.
Tiere haben keinen Sitzplatzanspruch.
Es muss für jeden Hund ein Fahrausweis zum Ermäßigungstarif gekauft werden (ausgenommen kleine Hunde in geeigneten Behältnissen). Besitzer von Tageskarten, Kleingruppen-Tageskarte, Gruppentageskarten für Schüler und Inhaber von Zeitkarten sowie Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit Beiblatt und Wertmarke dürfen einen Hund kostenlos mitnehmen. Für jeden weiteren Hund benötigen Sie jeweils einen Fahrausweis zum Ermäßigungstarif.
Text: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Mitnahme von Mobilitätshilfen
Erlaubt
MANUELLER ROLLSTUHL
- Greifreifen-Rollstuhl (Handantrieb an Greifring)
- Schieberollstuhl (Schieben einer passiven Person)
ELEKTRO-ROLLSTUHL
Ausschlusskriterien:
- Wenn das Gewicht die Höchstlastannahme der Einstiegshilfe überschreitet
- Abmessung lassen eine sichere Positionierung im Fahrzeug nicht zu (> 125 cm Länge, 70 cm Breite)
HANDBIKE
Ausschlusskriterium:
- Abmessungen lassen eine sichere Positionierung im Fahrzeug nicht zu (wenn Zusatzantrieb nicht abgenommen wird bzw. nicht trennbar ist)
ELEKTROMOBIL (Seniorenmobil, E-Scooter) - Nur erlaubt mit dem Aufkleber ÖPNV geeignet!
Ausschlusskriterien:
- Kein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“ − Gewicht überschreitet Höchstlastannahme der Einstiegshilfe
- Abmessungen und Wendekreis lassen eine sichere Positionierung im Fahrzeug nicht zu
ROLLATOR
Ausschlusskriterium:
- Extreme Zuladung (Gepäck am/im Rollator max. 5 kg)
BLINDENFÜHRHUND & ASSISTENZHUNDE
Blindenführhunde:
- Geht in weißem Führhund-Geschirr oder an weißer Leine
- Darf keinen Maulkorb tragen
Assistenzhunde:
- Gekennzeichnet mit Assistenzhundedecke
- Die Decken variieren Darf keinen Maulkorb tragen
KINDERWAGEN
Aufgepasst:
- Kinderwagen ohne Kind gilt als Gepäckstück.
FALTRAD
- Ist in zusammengefaltenem Zustand ein Gepäckstück.
DREIRAD FÜR KINDER
Ausschlusskriterien:
- Kein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“.
Teilweise erlaubt
FAHRRAD (Liegerad, Tandem, E-Bike, Pedelec, Roller)
(Das Fahrrad gilt nicht als Hilfsmittel. Die Mitnahme von Fahrrädern ist daher in den beiden Obuslinien 861 und 862 nur in der Zeit von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages möglich. Die Fahrradmitnahmen ist, im Rahmen eines Versuchsprojektes der BBG in Kooperation mit dem ADFC, temporär auch auf den Linien 864 und 915 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 18:00 Uhr möglich. Je nach Ausstattung des Busses ist die Mitnahme von 2 bis 3 Fahrrädern möglich. Die Beförderung von Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen geht allerdings vor. Für die Mitnahme je Fahrrad und Fahrt ist ein Fahrradticket Stadt Eberswalde 1,20 EUR/Fahrrad zu lösen - bzw. auf der Linie 915 ab Lichterfelde Bauernstube über das Stadtgebiet hinaus 1,50 EUR/Fahrrad. Es gilt der VBB-Tarif.)
DREIRAD FÜR ERWACHSENE
Einzelpersonen erwirken durch Klage mitunter die Anerkennung als Hilfsmittel. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich nicht eindeutig. Die Verfahrensweise eines ÖPNV Unternehmens nach Schlichtung durch söp4, das Erwachsenendreirad in Kombination mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“ anzuerkennen, ist eine Lösung.
SEGWAY-ROLLSTUHL
Ausschlusskriterien:
- Keine zusätzlichen Kipp-Stützen
- Kein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“ − > 70 cm Breite
- Zweisitzer − mit Kabine
Nicht erlaubt
ELEKTROMOBIL, ZWEISITZER
Das Elektromobil bzw. der Zweisitzer ist kein anerkanntes Hilfsmittel und die Mitnahme daher nicht gestattet.
BOLLERWAGEN
Der Bollerwagen gilt als Gebrauchsgegenstand und ist kein Hilfsmittel. Die Mitnahme ist nicht gestattet.
KINDER-TRANSPORTWAGEN (6-8 Kinder)
Der Kinder-Transportwagen gilt als Gebrauchsgegenstand und ist kein Hilfsmittel. Die Mitnahme ist nicht gestattet.
SEGWAY
Das Segway ist ein Freizeitgerät und daher kein Hilfsmittel. Die Mitnahme ist nicht gestattet.