Informationen dazu, was Sie in den Bussen der Barnimer Busgesellschaft mitnehmen können
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Mitnahmeregelungen

Wen und Was dürfen Sie in unseren Bussen mitnehmen.

Glückliche Familie mit Kindern

Mitnahme von Personen

Besitzen Sie eine VBB-Umweltkarte, z.B. die Monatskarte oder die 7-Tage-Karte? Dann können Sie montags bis freitags von 20:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages und samstags, sonntags, am 24. und 31. Dezember sowie an Feiertagen* ganztägig einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder von 6 bis 14 Jahren mitnehmen. Kinder unter 6 Jahren fahren generell kostenlos mit.

*Bitte beachten Sie dass der Reformationstag nur in Brandenburg ein Feiertag ist.

Hund in einem Hundekäfig

Mitnahme von Haustieren

Wer Hunde mitnehmen möchte, sollte wissen, dass kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) in geeigneten und geschlossenen Transportbehältnissen (Käfigen, Transportboxen) kostenlos befördert werden können. Kleine Hunde dürfen auch ohne Behältnis mitgenommen werden, sofern diese angeleint sind und einen Maulkorb tragen.

Große Hunde dagegen dürfen ausschließlich angeleint mitgenommen werden und müssen einen geeigneten Maulkorb tragen.

Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde sind von diesen Bedingungen ausgeschlossen.

Tiere haben keinen Sitzplatzanspruch.

Es muss für jeden Hund ein Fahrausweis zum Ermäßigungstarif gekauft werden (ausgenommen kleine Hunde in geeigneten Behältnissen). Besitzer von Tageskarten, Kleingruppen-Tageskarte, Gruppentageskarten für Schüler und Inhaber von Zeitkarten sowie Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit Beiblatt und Wertmarke dürfen einen Hund kostenlos mitnehmen. Für jeden weiteren Hund benötigen Sie jeweils einen Fahrausweis zum Ermäßigungstarif.

Text: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

Mitnahme von Mobilitätshilfen

Erlaubt

MANUELLER ROLLSTUHL

  • Greifreifen-Rollstuhl (Handantrieb an Greifring)
  • Schieberollstuhl (Schieben einer passiven Person)

ELEKTRO-ROLLSTUHL

Ausschlusskriterien:

  • Wenn das Gewicht die Höchstlastannahme der Einstiegshilfe überschreitet
  • Abmessung lassen eine sichere Positionierung im Fahrzeug nicht zu (> 125 cm Länge, 70 cm Breite)

HANDBIKE

Ausschlusskriterium:

  • Abmessungen lassen eine sichere Positionierung im Fahrzeug nicht zu (wenn Zusatzantrieb nicht abgenommen wird bzw. nicht trennbar ist)

ELEKTROMOBIL (Seniorenmobil, E-Scooter) - Nur erlaubt mit dem Aufkleber ÖPNV geeignet!

Ausschlusskriterien:

  • Kein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“ − Gewicht überschreitet Höchstlastannahme der Einstiegshilfe
  • Abmessungen und Wendekreis lassen eine sichere Positionierung im Fahrzeug nicht zu

ROLLATOR

Ausschlusskriterium:

  • Extreme Zuladung (Gepäck am/im Rollator max. 5 kg)

BLINDENFÜHRHUND & ASSISTENZHUNDE

Blindenführhunde:

  • Geht in weißem Führhund-Geschirr oder an weißer Leine
  • Darf keinen Maulkorb tragen

Assistenzhunde:

  • Gekennzeichnet mit Assistenzhundedecke
  • Die Decken variieren Darf keinen Maulkorb tragen

KINDERWAGEN

Aufgepasst:

  • Kinderwagen ohne Kind gilt als Gepäckstück.

FALTRAD

  • Ist in zusammengefaltenem Zustand ein Gepäckstück.

DREIRAD FÜR KINDER

Ausschlusskriterien:

  • Kein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“.

Teilweise erlaubt

FAHRRAD (Liegerad, Tandem, E-Bike, Pedelec, Roller)

(Das Fahrrad gilt nicht als Hilfsmittel. Die Mitnahme von Fahrrädern ist daher in den beiden Obuslinien 861 und 862 nur in der Zeit von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages möglich. Die Fahrradmitnahmen ist, im Rahmen eines Versuchsprojektes der BBG in Kooperation mit dem ADFC, temporär auch auf den Linien 864 und 915 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 18:00 Uhr möglich. Je nach Ausstattung des Busses ist die Mitnahme von 2 bis 3 Fahrrädern möglich. Die Beförderung von Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen geht allerdings vor. Für die Mitnahme je Fahrrad und Fahrt ist ein Fahrradticket Stadt Eberswalde 1,20 EUR/Fahrrad zu lösen - bzw. auf der Linie 915 ab Lichterfelde Bauernstube über das Stadtgebiet hinaus 1,50 EUR/Fahrrad. Es gilt der VBB-Tarif.)

DREIRAD FÜR ERWACHSENE

Einzelpersonen erwirken durch Klage mitunter die Anerkennung als Hilfsmittel. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich nicht eindeutig. Die Verfahrensweise eines ÖPNV Unternehmens nach Schlichtung durch söp4, das Erwachsenendreirad in Kombination mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“ anzuerkennen, ist eine Lösung.


SEGWAY-ROLLSTUHL

Ausschlusskriterien:

  • Keine zusätzlichen Kipp-Stützen
  • Kein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“ − > 70 cm Breite
  • Zweisitzer − mit Kabine

Nicht erlaubt

ELEKTROMOBIL, ZWEISITZER

Das Elektromobil bzw. der Zweisitzer ist kein anerkanntes Hilfsmittel und die Mitnahme daher nicht gestattet.


BOLLERWAGEN

Der Bollerwagen gilt als Gebrauchsgegenstand und ist kein Hilfsmittel. Die Mitnahme ist nicht gestattet.

KINDER-TRANSPORTWAGEN (6-8 Kinder)

Der Kinder-Transportwagen gilt als Gebrauchsgegenstand und ist kein Hilfsmittel. Die Mitnahme ist nicht gestattet.


SEGWAY

Das Segway ist ein Freizeitgerät und daher kein Hilfsmittel. Die Mitnahme ist nicht gestattet.

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