Empfehlungen der BBG für den Ausbau ...
Keine Barrierenfreie Bushaltestelle
 

Bauvorhaben

Empfehlungen der BBG und der VBB
für den Ausbau von Haltestellen

Entscheidungen zu Standorten von Haltestellen, ihrer Befahrbarkeit mit Bussen und ihren baulichen Anforderungen beeinflussen die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV und bedürfen deshalb einer besonderen Prüfung mit Augenmaß.

Wir stehen mit den Städten und Kommunen sowie deren beauftragten Planungsbüros in permanenter, angeregter Diskussion zu den Details des barrierefreien Neu- oder Umbaus von Haltestellenstandorten. Oft sind Kommunen dankbar für unsere Hinweise und Empfehlungen, da allgemeingültige Regelwerke zum Haltestellenausbau bisher nicht vorhanden waren. Aus diesem Grund veröffentlichen wir folgend die mit unseren Aufgabenträgern Barnim und Märkisch-Oderland abgestimmten Empfehlungen für den Bau von Haltestellen. Ergänzend überreichen wir Ihnen die vor kurzem veröffentlichte, finale Version des VBB-Leitfadens zum Ausbau »barrierefreier Bushaltestellen«

Die Standortlage von Bushaltestellen

Bei der Planung von Haltestellen sollten sich die Kommunen grundsätzlich vorher mit der BBG abstimmen, da auch zukünftig geplante Linienwege, Haltestellenabstände und Fahrzeiten im ÖPNV die Notwendigkeit von Haltepunkten bestimmen.

  • Die Lage der Haltestellen muss hinsichtlich der Befahrbarkeit des Haltestellenbordes mit den eingesetzten Fahrzeugtypen beurteilt werden. So sollte z.B. geprüft werden, ob Haltestellenborde in Kurvenlagen so angefahren werden können, dass ein barrierefreier Ein-und Ausstieg möglich ist und nicht etwa ein Abstand entsteht.
  • Bei gegenüberliegenden Haltestellen darf die Fahrbahnbreite einen Wert von 6 Metern nicht unterschreiten, da sonst ein Begegnungsverkehr von Bussen und Lastkraftwagen nicht möglich ist, was die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet.
  • Die Haltestellenstandorte sollen für den motorisierten Individualverkehr gut und rechtzeitig einsehbar sein, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
  • Haltestellen sollen im sicheren Abstand von Knotenpunkten und Kreuzungen geplant werden.
  • ln der Nähe der Haltestellen sollten sichere Querungshilfen vorhanden sein. Die Anbindung der Haltestelle ist letztlich genauso wichtig wie die bauliche Ausführung der Haltestelle selbst. An Haltestellen, an denen sich mehrere Linien treffen, sollte ein zügiger und sicherer Umstieg gewährleistet sein. Wege zwischen den Haltestellen sollten möglichst kurz und frei von Barrieren sein. Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege und/oder die Platzierung von Mittelinseln stellen dabei geeignete Maßnahmen dar.

Die Länge und Breite der Haltestellenborde | Austellfläche

Die Länge der Haltestellenborde orientiert sich an der Länge der eingesetzten Fahrzeuge und der eingeplanten Ungenauigkeit beim Halten. Ein normaler Linienbus hat eine Länge von ca. 12 m und einen Abstand von ca. 8 m vom Beginn des Einstieges bis zum Ende des Ausstieges. Ein Gelenkbus im Regionalverkehr ist ca. 18m lang und hat eine Einstieg-Ausstieg-Spanne von 14 m. Ein Gelenkbus im Stadtverkehr mit einer zusätzlichen Ausstiegstür hinten benötigt für den Fahrgastwechsel grundsätzlich die gesamte Bordlänge. Bitte lesen Sie hierzu auch Kapitel 2.7 Länge des barrierefreien Haltestellenbereichs des Leitfadens zum Ausbau »barrierefreier Bushaltestellen«des VBB.

  • Im ländlichen Bereich empfehlen wir Bordlängen von 12 m ohne Absenker, wenn im Schulverkehr keine Gelenkbusse im Einsatz sind.
  • Im Bereich von Landes-und Bundesstraßen sowie dichteren Siedlungsgebieten empfehlen wir Bordlängen von 18 m.
  • ln urbanen Räumen empfehlen wir Bordlängen von 20 m ohne Absenker.
  • In Einzelfällen (unveränderbare bauliche Gegebenheiten) können Bordlängen unter bestimmten Voraussetzungen und in Absprache mit der BBG verkürzt werden; nicht aber unter 10 m im ländlichen Bereich bzw. 15 m in dicht besiedelten Bereichen.
  • Grundsätzlich sollten die Aufstellflächen für Fahrgäste an Bushaltestellen eine Mindestbreite von 1,5 m aufweisen und frei von jeglicher Bebauung sein. Bei Haltestellen im ländlichen Gebieten kann die Mindestbreite bis auf einen Meter unterschritten werden. Weitere Empfehlungen zum Bau von Aufstellflächen finden Sie in Kapitel 3. Aufstellflächen des Leitfadens zum Ausbau »barrierefreier Bushaltestellen« des VBB.

Empfohlene Höhe der Kassler Borde

Die Busse der BBG werden auf eine Normalniveauhöhe von 30 bis 33 cm eingestellt. Diese wird alle 15 bis 30 Sekunden nivelliert. Bei Kurvenfahrten, beim Bremsen oder anderen Bewegungsvorgängen wird dieses Niveau bis max. 10 cm unterschritten. Das Kneeling ist bei der BBG auf eine Höhe von 25 cm eingestellt. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug beim Kneeling bis auf 20 cm Niveauhöhe sinken kann. Wenn dabei ein Sicherheitspuffer von 2 cm berücksichtigt wird, sollte demnach ein Einbau von Kasseler Borden mit einer Höhe von mehr als 18 cm vermieden werden.

  • Wir empfehlen den Einbau von Kasseler Borden mit einer Höhe von 16 cm. Die Fahrzeuge der BBG haben i.d.R. nach außen öffnende Türen. Wenn die Borde zu hoch eingebaut werden, besteht die Gefahr, dass die Türen nicht öffnen können oder der Abstand zwischen Bord und Fahrzeug zu groß wird. Im Laufe der Zeit kommt es immer wieder zu Absackungen der Fahrbahn und zur Spurrinnenbildung. Hier ist der Sicherheitspuffer schnell aufgebraucht.

Positionierung der Haltestellenmasten

Im Leitfaden des VBB steht: »Das Aufstellen eines Haltestellenschildes obliegt dem Verkehrsunternehmen und impliziert die Positionierung, Schriftgröße und Kontrastierung der Fahrplanaushänge (Fahrgastinformation).« (Kapitel Z1 Haltestellenschild).

  • Für den Um-und Neubau von Haltestellenstandorten liefert die BBG spezielle Masthülsen mit den entsprechenden Fundamentplänen. Wir bitten alle Baulastträger, dies in ihren Planungen zu berücksichtigen und mit uns zum Zweck der Verbauung der Hülsen Kontakt aufzunehmen.
  • Grundsätzlich empfehlen wir Haltestellenmasten mit 1,5 m Abstand zur Fahrbahnkante im vorderen Bereich der Bushaltestelle zu verorten. Grund hierfür ist die Sicherstellung eines ungehinderten Begegnungsverkehrs von Rollstühlen und Kinderwagen. Zudem nutzen viele Kommunen kleinere Fahrzeuge, wie Kehrmaschinen bzw.
    . Schneeräumfahrzeuge, welche die Aufstellflächen aufgrund von falsch verbauten Haltestellenmasten nicht kehren könnten.
  • Bei vorhandenen Wartehäuschen empfehlen wir, die Haltestellenhülsen in der Flucht der vorderen Pfosten des Wartehäuschens, mit 1,5 m Abstand zum linken Pfosten einzubringen. Das Vz. 224-50 und der Fahrplankasten können in Absprache mit der BBG auch am Wartehäuschen angebracht werden.

Leitsysteme und weitere Kriterien

Hinsichtlich der Verwendung von Leitsystemen verweisen wir auf das Kapitel 5 Leitsysteme des VBB Leitfadens zum Ausbau »barrierefreier Bushaltestellen«. ln den Folgekapiteln 6 und 7 des Leitfadens finden Sie weitere hilfreiche Hinweise u.a. zum Zwei-Sinne-Prinzip, zu Fahrgastunterständen oder zur Beleuchtung.

  • Beleuchtungseinrichtungen an oder in der unmittelbaren Nähe von Haltestellen erhöhen das Sicherheitsgefühl der wartenden Fahrgäste (siehe Kapitel 7.5 Beleuchtung des VBB-Leitfadens). Sie unterstützen aber auch gleichzeitig die Sicht auf die wartenden Fahrgäste und damit die Aufmerksamkeit der Fahrpersonale.

 

Ansprechpartner: Herr Skawran
Telefonnummer: 03334 52-281
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

x