
Hinweise Für Kommunen und Baulastträger
Empfehlungen der BBG für den Ausbau von Haltestellen und Hinweise zum VBB -Leitfaden zum Ausbau »barrierefreier Bushaltestellen«
Entscheidungen zu Standorten von Haltestellen, ihrer Befahrbarkeit mit Bussen und ihren baulichen Anforderungen beeinflussen die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV und bedürfen deshalb einer besonderen Prüfung mit Augenmaß.
Wir stehen mit den Städten und Kommunen sowie deren beauftragten Planungsbüros in permanenter, angeregter Diskussion zu den Details des barrierefreien Neu- oder Umbaus von Haltestellenstandorten. Oft sind Kommunen dankbar für unsere Hinweise und Empfehlungen, da allgemeingültige Regelwerke zum Haltestellenausbau bisher nicht vorhanden waren. Aus diesem Grund veröffentlichen wir folgend die mit unseren Aufgabenträgern Barnim und Märkisch-Oderland abgestimmten Empfehlungen für den Bau von Haltestellen. Ergänzend überreichen wir Ihnen die vor kurzem veröffentlichte, finale Version des VBB-Leitfadens zum Ausbau »barrierefreier Bushaltestellen«
DIE STANDORTLAGE VON BUSHALTESTELLEN
Bei der Planung von Haltestellen sollten sich die Kommunen grundsätzlich vorher mit der BBG abstimmen, da auch zukünftig geplante Linienwege, Haltestellenabstände und Fahrzeiten im ÖPNV die Notwendigkeit von Haltepunkten bestimmen.
DIE LÄNGE UND BREITE DER HALTESTELLENBORDE I AUFSTELLFLÄCHEN
Die Länge der Haltestellenborde orientiert sich an der Länge der eingesetzten Fahrzeuge und der eingeplanten Ungenauigkeit beim Halten. Ein normaler Linienbus hat eine Länge von ca. 12 m und einen Abstand von ca. 8 m vom Beginn des Einstieges bis zum Ende des Ausstieges. Ein Gelenkbus im Regionalverkehr ist ca. 18m lang und hat eine Einstieg-Ausstieg-Spanne von 14 m. Ein Gelenkbus im Stadtverkehr mit einer zusätzlichen Ausstiegstür hinten benötigt für den Fahrgastwechsel grundsätzlich die gesamte Bordlänge. Bitte lesen Sie hierzu auch Kapitel 2.7 Länge des barrierefreien Haltestellenbereichs des Leitfadens zum Ausbau »barrierefreier Bushaltestellen« des VBB.
EMPFOHLENE HÖHE DER KASSELER BORDE
Die Busse der BBG werden auf eine Normalniveauhöhe von 30 bis 33 cm eingestellt. Diese wird alle 15 bis 30 Sekunden nivelliert. Bei Kurvenfahrten, beim Bremsen oder anderen Bewegungsvorgängen wird dieses Niveau bis max. 10 cm unterschritten. Das Kneeling ist bei der BBG auf eine Höhe von 25 cm eingestellt. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug beim Kneeling bis auf 20 cm Niveauhöhe sinken kann. Wenn dabei ein Sicherheitspuffer von 2 cm berücksichtigt wird, sollte demnach ein Einbau von Kasseler Borden mit einer Höhe von mehr als 18 cm vermieden werden.
POSITIONIERUNG DER HALTESTELLENMASTEN
Im Leitfaden des VBB steht: »Das Aufstellen eines Haltestellenschildes obliegt dem Verkehrsunternehmen und impliziert die Positionierung, Schriftgröße und Kontrastierung der Fahrplanaushänge (Fahrgastinformation).« (Kapitel Z1 Haltestellenschild).
LEITSYSTEME UND WEITERE KRITERIEN
Hinsichtlich der Verwendung von Leitsystemen verweisen wir auf das Kapitel 5 Leitsysteme des VBB Leitfadens zum Ausbau »barrierefreier Bushaltestellen«. ln den Folgekapiteln 6 und 7 des Leitfadens finden Sie weitere hilfreiche Hinweise u.a. zum Zwei-Sinne-Prinzip, zu Fahrgastunterständen oder zur Beleuchtung.
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